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BVerwG, 20.08.1974 - V B 105.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung vom Grundsatz der wertgleichen Abfindung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1972 - 3 C 49/71
- BVerwG, 17.05.1974 - V B 105.72
- BVerwG, 20.08.1974 - V B 105.72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
Auszug aus BVerwG, 20.08.1974 - V B 105.72
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine rechtmäßig durchgeführte Flurbereinigung, die den Grundsatz der wertgleichen Abfindung wahrt, keine Enteignung darstellt, weil die Ziele der Flurbereinigung auch und gerade im Interesse der Betroffenen liegen, denen durch die Neuordnung des Verfahrensgebiets unter Zuteilung gleichwertiger Grundstücke eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht werden soll (Beschlüsse vom 9. November 1954 [BVerwGE 1, 225]; vom 3. Juni 1961 - BVerwG I B 19.61 - [RdL 1961, 190; DVBl. 1961, 551]). - BVerwG, 03.06.1961 - I B 19.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.08.1974 - V B 105.72
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß eine rechtmäßig durchgeführte Flurbereinigung, die den Grundsatz der wertgleichen Abfindung wahrt, keine Enteignung darstellt, weil die Ziele der Flurbereinigung auch und gerade im Interesse der Betroffenen liegen, denen durch die Neuordnung des Verfahrensgebiets unter Zuteilung gleichwertiger Grundstücke eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht werden soll (Beschlüsse vom 9. November 1954 [BVerwGE 1, 225]; vom 3. Juni 1961 - BVerwG I B 19.61 - [RdL 1961, 190; DVBl. 1961, 551]).